Ab Beginn der 13. Lebenswoche Ihres Kindes können Sie bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Kindes  gern (wieder) Kontakt mit mir aufnehmen.

 

 

 

 

 

Eine Hilfeleistung ist nur dann mit der Krankenkasse abrechenbar, wenn eines der folgenden Probleme besteht:

 

- körperliche Beschwerden der Mutter ( z.B. Milchstau)

- problematische Still- und Ernährungsverhalten des Kindes

- auffällige Gewichtsentwicklung

- Probleme mit der Milchmenge

- Schwierigkeiten bei Umstellung auf Beikost

- Anleitung zum Abpumpen

- Ernährungsprobleme aufgrund von Erkrankungen des Kindes

- Stillen und Berufstätigkeit

 

Die reine Beikostberatung ist keine Problemberatung und kann nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Kontakt:

 

Janina Rohwer

0178/ 65 39 688  

janina.hebamme@gmail.com

 

Werktags: 8-18 Uhr

Wochenende und Feiertage: nach Absprache